§ 13 Sachverständigenverfahren § 18/1 Versichert ist Einfamilinhaus und zu Wohzwecken genuzte Nebengebäude § 18/2 Einbaumöbel/Küchen die nicht serienmäßig produziert sind § 18/3 Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäude oder dessen Nutzung zu Wohnzwechen dient § 18/4 Sonstige Einfriedungen,Antennen,Hof.und Gehwegsbefestigungen,Pergolen und Terrassenüberdachngen § 26/1.1 Der Versicherer ersetzt den ortsüblichen Mietwert bis 24 Monate (7,95x148=1176,6) § 29 Baumfällkosten von 2500 euro § 30 Wie wird die Entschädigung errechnet? § 30/1 Wiederherstellungskosten zum Neuwert ortsübliche Wiederherstellungskosten §30/7 Ersetzt werden auch notwendige Mehrkosten infolge behördlicher auflagen §30/11 Anspruch auf Zahlung der Enschädigung Neuweranteil endschädigung innerhalb von 3 jahren werwenden seite 25SVEP